Menü

Informationen zur rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Strukturmodell

Im Rahmen der Entwicklung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation sind neben sozialrechtlichen, auch haftungs- und berufsrechtliche Aspekte von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der Dokumentationspraxis vertieft erörtert worden.

Erste Kasseler Erklärung

Eine juristische Expert*innengruppe hat die Entwicklung und Erprobung des Strukturmodells (Praxistest) begleitet und in Form der sogenannten „Kasseler Erklärung“ im Jahr 2014 zum notwendigen Umfang der Pflegedokumentation in der Langzeitpflege Stellung genommen (siehe Anlage 6 im Abschlussbericht zum Praxistest).

Zweite Kasseler Erklärung

Die juristische Expert*innengruppe hat sich in der zweiten Kasseler Erklärung speziell zur Bedeutung von Einzelleistungsnachweisen im Zusammenhang mit der Frage positioniert wie detailliert ein Nachweis erbracht werden muss, welche Leistungen in der grundpflegerischen Versorgung durch welche*n Mitarbeiter*in erbracht wurden. Zur Stellungnahme gelangen Sie hier.