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Kodex der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von technischen Leitlinien

(Stand: 06. Mai 2015)

Folgende Verhaltensregeln werden festgelegt:

  • Jeder Teilnehmer beteiligt sich mit konstruktiven Beiträgen aktiv an der Arbeit in der Arbeitsgruppe. Niemand ist nur Konsument der Informationen der Anderen. 
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  • Interna der Arbeitsgruppe, insbesondere Meinungsäußerungen einzelner Teilnehmer sowie Diskussionen zur Herbeiführung von Ergebnissen sind vertraulich und werden von keinem Teilnehmer gegenüber Dritten, Nicht-Teilnehmern der Arbeitsgruppe kommuniziert.
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  • Jeder Teilnehmer ist fokussiert auf ein Ergebnis der Arbeitsgruppe, das die Branche der Dokumentationsanbieter gesamt voranbringt, und wird daher Interessen, die ausschließlich der eigenen Firma bzw. dem eigenen Verband dienen, in der Arbeitsgruppe hintenanstellen.
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  • Kein Dokumentationsanbieter wird die Mitwirkung in der Arbeitsgruppe zu werblichen Zwecken nutzen. Durch die eigene Mitwirkung werden Chancen für alle Dokumentationsanbieter geschaffen, und keine Wettbewerbsvorteile für den einzelnen Teilnehmer in Anspruch genommen.  
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  • Auf Nachfrage kann jeder AG-Teilnehmer bestätigen, dass er in der Arbeitsgruppe und an der gemeinsamen Lösung für die Pflegebranche mitarbeitet. Die Teilnehmer sind Aufgabenträger/Verbandsvertreter und es handelt sich im Rahmen der AG um einen verbandlichen Austausch mit dem Projektbüro und den Vertretern der pflegenden Einrichtungen. - Formulierungsvorschlag: „Ja, wir sind als FINSOZ-Mitglied Teilnehmer der Arbeitsgruppe zur Erstellung eines gemeinsamen technischen Implementierungsleitfadens für das neue Strukturmodell, der allen Dokumentationsanbietern zur Verfügung stehen wird.“

Über die Veröffentlichung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe wird folgende Vereinbarung getroffen:

  • Dreistufiger Freigabeprozess: ca. 1 Woche für die Erstellung des Protokolls durch FINSOZ, ca. 1 Woche Abstimmung zwischen den Verbänden und dem Projektbüro Ein-STEP. Ca. 1 Woche Möglichkeit zur Stellungnahme für die Teilnehmer.
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  • Es werden ausschließlich Ergebnisprotokolle veröffentlicht. Sofern nach der Abstimmung und den Stellungnahmen der Teilnehmer kein Konsens über ein Protokoll erzielt werden kann, wird das Protokoll in der Entwurfsfassung veröffentlicht, erweitert um einen Anhang in dem die abweichenden Meinungen zum Protokoll wiedergegeben werden.
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  • Die Veröffentlichung der Ergebnisprotokolle der Arbeitsgruppe erfolgt auf der Website von Ein-STEP (www.ein-step.de) und obliegt damit dem Projektbüro.
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  • Der Zugriff auf alle vom Projektbüro veröffentlichten Protokolle und Ergebnisse der Arbeitsgruppe ist nicht beschränkt und jeder Interessierte darf diese mit der eigenen Website verlinken.